• Bestechung
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Kick-Back-Provisionen
  • Spionage
  • Sabotage
  • Ausgründung
  • Unterschlagung
  • Geschönte Zahlen

  • Datendiebstahl
  • Produkte nachkochen
  • Mord und Totschlag

  • Erbschaftsbetrug
  • Ausspähung
  • Sexualdelikte, Kinderpornografie


Rechtsanwalt Heynert und seine Kommissare

befassen sich mit allen Arten von Straftaten wie Wirtschaftskriminalität, Spionage, Verrat, Mord, Finanzdelikten. Aber nicht nur juristisch, sondern auch stark investigativ. Für Geschädigte als Opferanwalt oder für (unschuldige) Beschuldigte als Verteidiger. Wir bauen unsere Fälle eher auf dem soliden Sachverhalt als auf filigranen juristischen Thesen auf. Denn die Wahrheit ist immer einzigartig und objektiv, während bei subjektiven juristischen Theorien der Entscheider eine andere haben könnte - dann verliert man. Wir können mit eigenen Ressourcen professionelle Ermittlungen durchführen, denn der Rechtsanwalt ist auch als Ermittler (Legal Investigator) qualifiziert und wird von zwei Ex-MEK-Kommissaren unterstützt. 

Auf diese Weise konnte hier schon mancher heikle Fall außergerichtlich aufgeklärt und abgeräumt werden.


  • Konkrete Fälle
  • - für Unternehmen
  • Ein metallverarbeitender Betrieb erhielt einen anonymen Hinweis, dass es zu Diebstählen an den Rohstofflieferungen käme. Eine Überwachung bestätigte den Verdacht. Die Ermittlungen ergaben, dass sich im Betrieb, ausgehend von einem eingestellten Einwanderer, eine islamistische Zelle gebildet hatte. Sogar der Vorarbeiter der Schmelzerei, ein katholischer Pole, wirkte mit und schaffte den Dieben freie Bahn. Wir wunderten uns über den Verkaufserlös der "Sore" weit unter Hehlerpreis. Die Täter spendeten den Erlös an eine nahegelegene Moschee, die daraus Auftritte eines Hasspredigers bezahlte. Unsere Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der vier Täter, von denen einer noch einen Versuch vor dem Arbeitsgericht unternahm. Damit löste er aber ein Strafverfahren gegen sich aus. Gegen den Rechtsanwalt wurden Todesdrohungen ausgesprochen und anlässlich eines Gerichtsverfahrens gegen den uneinsichtigen vierten Täter wurde er konkret mit einem Messer angegriffen.

    Der Inhaber einer Restaurationswerkstatt für sehr hochpreisige historische Automobile erkrankte für einige Monate schwer. In der Zwischenzeit kaperten seine führenden Mitarbeiter sein Unternehmen. Als der - genesene - Unternehmer zurückkehrte, stand er den Tätern im Weg. Sie manipulierten den vom Unternehmer selbst genutzten Oldtimer-PKW an der Bremsanlage. Dem Unternehmer fielen aber glücklicherweise geringe Mengen Flüssigkeit unter seinem Fahrzeug auf. Unsere Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der Täter. Aus dem weiteren Umfeld der Täter versuchte ein Helfer, den Rechtsanwalt bei einem Treffen zur außergerichtlichen Einigung totzufahren.

    Dem Geschäftsführer eines Second-Hand-Bekleidungsgeschäfts fielen unerklärliche Fehlmengen auf. Etwa gleichzeitig legten sich drei Mitarbeiterinnen neue VW Beetle zu. Eine Observation ergab, dass sie jeden 3. Donnerstag abends, wenn der Geschäftsführer schon nach Hause gegangen war, das Geschäft aber noch länger geöffnet hatte, blaue Mülltüten voller Oberbekleidung bis unter das Dach in ihre Beetle stopften und über eigene eBay-Shops verkauften. Am nächsten 3. Donnerstag nahm der Rechtsanwalt mit den Kanzleikommissaren die drei auf frischer Tat fest. Vor die Wahl zwischen Polizei (Anzeige, Inhaftierung) und Kooperation gestellt, entschieden sich zwei sofort für Kooperation. Die dritte benötigte mehr Bearbeitung. Schließlich unterzeichneten alle drei Eigenkündigungen ihrer Arbeitsverträge, Schuldanerkenntnisse über insgesamt 90.000 € und Geständnisse. Dafür verzichtete der Mandant auf Strafanzeigen.

  • - für Organisationen
  • In einer Kommune hatten sich gleich drei Familien entwickelt, die den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) häufig mit Ermordung bedrohten und auch erheblich übergriffig gegen Bürger der Kommune waren. Die ständig informierte Polizei konnte keine Lösung liefern, so dass sich der Gemeinderat unsere Kanzlei mit Sicherheitsberatung und Strafverfolgung beauftragte. Inzwischen sind Anklagen gegen die Protagonisten erhoben worden und auch durch andere Maßnahmen hat die Delinquenz deutlich abgenommen. Der Fall wurde im Fernsehen dargestellt.


  • - für Privatpersonen
  • Ein achtjähriges Mädchen war aus einer Begegnung ihres deutschen Vaters mit einer osteuropäischen Mutter entstanden. Das Kind lebte bei seinem Vater und sah seine Mutter gelegentlich zum Umgang. Sukzessive berichtete es von schweren, sadistischen Misshandlungen. So sollte die Mutter das Kind im Freibad bis zur Bewusstlosigkeit unter Wasser gezogen haben, wobei dieser Vorgang und die Abholung des Kindes mit dem Rettungswagen von einem Bekannten der Mutter gefilmt worden sein sollen. Die Mutter habe gesagt, so etwas müsse sie tun, um Geld zu verdienen. Das Kind wurde nicht ernst genommen und in die Psychiatrie eingeliefert. Dort erkannte man, dass die Geschichte doch wahr sein könnte und empfahl meine Kanzlei. Unsere Ermittlungen verstärkten den Verdacht auf eine kinderpornografisches osteuropäisches Netzwerk. Anläßlich einer richterlichen Videovernehmung in Berlin, die der Richter der Gegenseite terminlich bekanntgegeben hatte, wurden der Rechtsanwalt und das von ihm nebst Begleitung transportierten Kind verfolgt.

    Eine öffentlich bekannte Frau hatte eine Vorliebe für Fesselspiele in der passiven Rolle. Ihr neuer Freund machte sie nach einigen problemlos verlaufenen Spielen nicht mehr los. Sie wurde erst drei Tage später in reduziertem Allgemeinzustand von ihrer Putzfrau gefunden. Der Täter hatte in der Zwischenzeit ihr Vermögen geschmälert. Die Verletzte wünschte keine Polizei. Wir fanden den Täter in einem afrikanischen Land. Er war nicht kooperativ, sondern griff unseren Begleitschutz an. Der Täter sitzt seither in diesem afrikanischen Land im Gefängnis, während das Auslieferungsverfahren langsam läuft.

    5 Männer aus Mali wollten einen gelben Lamborghini Urus (SUV) kaufen. Sie hatten das Angebot für 230.000 € auf einem Internet-Portal entdeckt. Sie überwiesen den Kaufpreis von ihrer afrikanischen Bank auf die Sparkasse in B. Nur bekamen sie das Fahrzeug nie. Es existierte nur auf dem Foto. Der Emissär der Mali-Männer wurde bei einem Treffen von den Verkäufern verprügelt. Er rief die Polizei. Die wollte nur eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, nicht aber wegen des viel schwerwiegenderen Betrugsdelikts. Über Vermittlung des Präsidenten einer ausländischen Anwaltskammer, der von unserer juristisch-investigativen Stärke gehört hatte, kamen die Mali-Männer zu mir. Unsere Ermittlungen enttarnten organisierte Verbrecher, die mit dieser Masche schon zahlreiche andere geschädigt hatten. Auf unsere Ergebnisse hin begann die Polizei jetzt mit einem Ermittlungsverfahren. Der Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe mit Abschöpfung seines Vermögens verurteilt.

  • - Strafverteidigung
  • Der Rechtsanwalt ist vom Bundesgerichtshof als einer von drei Pflichtverteidigern des Beschuldigten M. F. in dem Komplex "Prinz Reuß" (angebliche Verschwörer mit dem Ziel eines Sturms auf den Reichstag und Umsturz) bestellt. Unsere investigativ-juristischen Hintergrundermittlungen ergaben einen starken Verdacht auf Einflußnahme durch einen östlichen Staat mit entsprechender Schuldverringerung meines Mandanten. Wir haben daraus als erste die "Zweikreis-Theorie" entwickelt, über die am 22.8.2023 vor dem Ermittlungsrichter des BGH mündlich verhandelt wurde. Der Fall wurde und wird im Fernsehen dargestellt.

    Ein Unternehmer legte Rabattsysteme für Campingplatzbesuche auf. Er wurde von einer angeblichen Privatperson wegen Betruges angezeigt, weil seinen Angeboten die Gegenleistung fehlen würde. Unsere Ermittlungen ergaben, dass der Anzeigeerstatter für einen Konkurrenten des Beschuldigten tätig war und die Zeugen gekauft hatte - Freispruch. Der Fall wurde in der Presse dargestellt.

    Ein Bürgermeister war angeklagt, zum Beweis der Gefährlichkeit eines Gemeindebewohners Fotos von dessen mißhandelter Mutter in Besprechungen u.a. mit dem Städte- und Gemeindebund verwendet zu haben (§ 201a StGB). Unter hiesiger Verteidigung wurde das Verfahren eingestellt. Der Fall wurde in der Presse dargestellt.

    Ein vielreisender Unternehmer wurde angeklagt, mit einem gefälschten polnischen Führerschein gefahren zu sein. Unsere Ermittlungen ergaben, dass er auf Verbrecher in Slubice (Frankfurt/Oder) hereingefallen war, die dort in großem Stil als angebliche Fahrschule auftraten und sogar Komplizen als angebliche "Prüfer" aufboten. Freispruch wegen subjektiver Unkenntnis, dass es sich um Fälschungen handelte.


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